Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt www.niz.baden-wuerttemberg.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württembergs vereinbar. Die Unvereinbarkeiten werden geprüft.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die Inhalte sind teilweise nicht barrierefrei. Die LUBW arbeitet an der barrierefreien Umsetzung und setzt die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 24.11.2023 erstellt.
Eine Aktualisierung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit, beruhend auf einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung in Form eines BITV-Tests, ist für das erste Quartal 2024 geplant.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte informieren Sie uns über niz@lubw.bwl.de.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Grießbachstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon: +49 721 5600-0
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, können Sie sich an die LUBW wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die LUBW nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 LBGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunalen Beauftragte(n) für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte
Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: + 49 711 279-3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.